Hausgeldrückstände
Anspruchsgrundlage, Beschlusslage, Fälligkeit und Zahlungsverlauf werden vor der nächsten Stufe sauber eingeordnet.
Anwaltliche Durchsetzung für Gemeinschaften
WEG-Forderungen strukturiert prüfen, konsequent titulieren und bis in die Vollstreckung begleiten – für Verwaltungen und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer.
Wofür wir arbeiten
Offene Hausgelder und Sonderumlagen binden Zeit, erschweren die Abrechnung und belasten die Gemeinschaft. Die Verwaltung ist grundsätzlich gehalten, Zahlungsrückstände sachgerecht zu verfolgen. Das muss aber nicht bedeuten, dass sie jede Mahnung, Klage und Vollstreckungsmaßnahme selbst bearbeitet.
Eine konsequente Bearbeitung schützt die Liquidität der Gemeinschaft. Nach einer angemessenen ersten Mahnung kann es für Verwaltung und Gemeinschaft sinnvoll sein, den weiteren Forderungseinzug an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu übergeben. Das schafft klare Zuständigkeiten, entlastet interne Kapazitäten und dokumentiert, dass die Angelegenheit fachgerecht weiterverfolgt wird. Je nach den Umständen des Einzelfalls und den Vereinbarungen im Verwaltervertrag kann die Verwaltung gehalten sein, geeignete Schritte zur Durchsetzung offener Beitragsforderungen einzuleiten.
Anspruchsgrundlage, Beschlusslage, Fälligkeit und Zahlungsverlauf werden vor der nächsten Stufe sauber eingeordnet.
Auch bei einmaligen Forderungen zählt die belastbare Dokumentation: Beschluss, Verteilung, Fälligkeit und offene Position.
Ein Titel ist ein Anfang. Wir prüfen die nächsten sinnvollen Vollstreckungsschritte – einschließlich der Immobiliarvollstreckung.
Ein klarer Übergabepunkt
Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller lässt sich die richtige Strategie bestimmen. Die Mandatsbearbeitung bleibt dabei anwaltlich und einzelfallbezogen.
Typischerweise: Beschluss oder Abrechnung, Eigentümerkonto, Fälligkeit, bisherige Kommunikation und aktuelle Kontaktdaten.
Wir prüfen die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen und klären, ob außergerichtliches Vorgehen ausreicht oder ein Titel benötigt wird.
Je nach Lage über Mahnverfahren oder Klage – mit transparenter Rückmeldung an Verwaltung und Gemeinschaft.
Nach dem Titel prüfen wir geeignete Maßnahmen, etwa Sach- und Kontenpfändung oder die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek.
Leistungsspektrum
Das Ziel ist nicht die maximale Eskalation, sondern eine nachvollziehbare Entscheidung für die Gemeinschaft: Was ist geschuldet, welcher Schritt ist jetzt sinnvoll und wie wird er dokumentiert?
Beschlüsse, Abrechnungen, Fälligkeit, Eigentümerstellung, Kontenentwicklung und mögliche Einwendungen.
Klare Forderungsaufstellung, nachvollziehbare Begründung und strukturierte Kommunikation mit dem säumigen Eigentümer.
Mahnbescheid oder Klage, Reaktion auf Einwendungen und weitere gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche.
Weiterverfolgung titulierter Forderungen und Prüfung geeigneter Maßnahmen bis hin zur Immobiliarvollstreckung.
Was uns auszeichnet
WEG-Forderungen sind kein Nebenprodukt unserer Arbeit. Wir bearbeiten diese Fälle regelmäßig und verbinden anwaltliche Prüfung mit einem eingespielten, digital organisierten Ablauf.
Langjährige Erfahrung im Umgang mit Hausgeldrückständen, Sonderumlagen, Titulierung und anschließender Vollstreckung.
Unterlagen, Rückfragen und Statusinformationen lassen sich strukturiert und ohne unnötige Medienbrüche bearbeiten.
Für wiederkehrende Verfahrensschritte stehen eigene, regelmäßig eingesetzte und fortlaufend gepflegte Anträge und Arbeitshilfen zur Verfügung – etwa für die Zwangssicherungshypothek.
Verwaltung und Gemeinschaft erhalten zeitnah eine verständliche Rückmeldung, sobald sich im Mandat ein wesentlicher neuer Stand ergibt.
Effizient vorbereitet, realistisch eingeordnet: Bei vollständigen Unterlagen können reguläre Fälle häufig binnen kurzer Zeit geprüft und für die nächste Maßnahme vorbereitet werden. Wie schnell eine Zahlung, ein Titel oder eine Vollstreckungsmaßnahme tatsächlich erreicht wird, hängt jedoch von der Akte, dem Verhalten des Schuldners und den zuständigen Stellen ab. Eine Garantie für die Realisierung der Forderung wird nicht übernommen.
Erster Kontakt
Schildern Sie den Fall in den Grundzügen. Die Voranfrage ersetzt keine Mandatsannahme; sie hilft, die richtigen Unterlagen und den nächsten sinnvollen Schritt zu bestimmen.
Rechtsanwalt
Fronäckerstraße 36
71063 Sindelfingen
Deutschland
E-Mail: c.mohr@kanzlei-jwk.de
Telefon: 07031 209900
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Es gelten insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Fachanwaltsordnung (FAO). Die Regelungen sind über die Website der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar.
Rechtsanwalt Chris Mohr ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Wenn Sie über das Formular eine Voranfrage stellen, werden die von Ihnen eingegebenen Kontaktdaten, Angaben zum Forderungsfall und die übermittelten Informationen zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Prüfung einer möglichen Mandatsannahme verarbeitet. Rechtsgrundlage ist die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen beziehungsweise, soweit es um die Anbahnung eines Mandats geht, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Die über das Formular ausgewählten Dateien werden in dieser Version nicht an einen Server übertragen. Stattdessen wird eine E-Mail mit den Angaben vorbereitet; die Dateien müssen von Ihnen in Ihrem E-Mail-Programm ausdrücklich angehängt werden. Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen, die für die Vorprüfung erforderlich sind, und schwärzen Sie nicht benötigte personenbezogene Daten.
Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit sowie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Die Übermittlung einer Voranfrage oder einer E-Mail begründet noch kein Mandatsverhältnis. Eine Bearbeitung oder Fristwahrung wird erst nach ausdrücklicher Bestätigung übernommen.
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