CM Rechtsanwalt Chris Mohr WEG-Forderungsmanagement

Anwaltliche Durchsetzung für Gemeinschaften

WEG-Forderungen
klar bearbeiten.

WEG-Forderungen strukturiert prüfen, konsequent titulieren und bis in die Vollstreckung begleiten – für Verwaltungen und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer.

Aktenlauf / WEG 01—04 CM
01
Anspruch prüfenBeschluss · Fälligkeit · Konto
02
Forderung geltend machenklar · nachvollziehbar · anwaltlich
03
Titel schaffenMahnbescheid oder Klage
04
Vollstreckung führenbis zur realistischen Verwertung
Status: individuell bewertetStand 2026

Wofür wir arbeiten

Forderungen
nicht liegen
lassen.

Offene Hausgelder und Sonderumlagen binden Zeit, erschweren die Abrechnung und belasten die Gemeinschaft. Die Verwaltung ist grundsätzlich gehalten, Zahlungsrückstände sachgerecht zu verfolgen. Das muss aber nicht bedeuten, dass sie jede Mahnung, Klage und Vollstreckungsmaßnahme selbst bearbeitet.

Eine konsequente Bearbeitung schützt die Liquidität der Gemeinschaft. Nach einer angemessenen ersten Mahnung kann es für Verwaltung und Gemeinschaft sinnvoll sein, den weiteren Forderungseinzug an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu übergeben. Das schafft klare Zuständigkeiten, entlastet interne Kapazitäten und dokumentiert, dass die Angelegenheit fachgerecht weiterverfolgt wird. Je nach den Umständen des Einzelfalls und den Vereinbarungen im Verwaltervertrag kann die Verwaltung gehalten sein, geeignete Schritte zur Durchsetzung offener Beitragsforderungen einzuleiten.

HAUSGELD / 01

Hausgeldrückstände

Anspruchsgrundlage, Beschlusslage, Fälligkeit und Zahlungsverlauf werden vor der nächsten Stufe sauber eingeordnet.

SONDERUMLAGE / 02

Sonderumlagen

Auch bei einmaligen Forderungen zählt die belastbare Dokumentation: Beschluss, Verteilung, Fälligkeit und offene Position.

TITEL / 03

Titel ohne Zahlung

Ein Titel ist ein Anfang. Wir prüfen die nächsten sinnvollen Vollstreckungsschritte – einschließlich der Immobiliarvollstreckung.

Ein klarer Übergabepunkt

Von der
Verwaltung
in die Akte.

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller lässt sich die richtige Strategie bestimmen. Die Mandatsbearbeitung bleibt dabei anwaltlich und einzelfallbezogen.

01 / EINGANG

Unterlagen und Rückstand übergeben

Typischerweise: Beschluss oder Abrechnung, Eigentümerkonto, Fälligkeit, bisherige Kommunikation und aktuelle Kontaktdaten.

02 / PRÜFUNG

Anspruch und Einwendungen einordnen

Wir prüfen die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen und klären, ob außergerichtliches Vorgehen ausreicht oder ein Titel benötigt wird.

03 / TITULIERUNG

Forderung gerichtsfest machen

Je nach Lage über Mahnverfahren oder Klage – mit transparenter Rückmeldung an Verwaltung und Gemeinschaft.

04 / VOLLSTRECKUNG

Realisierung konsequent weiterführen

Nach dem Titel prüfen wir geeignete Maßnahmen, etwa Sach- und Kontenpfändung oder die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek.

Leistungsspektrum

Eine Akte.
Mehrere
Stufen.

Das Ziel ist nicht die maximale Eskalation, sondern eine nachvollziehbare Entscheidung für die Gemeinschaft: Was ist geschuldet, welcher Schritt ist jetzt sinnvoll und wie wird er dokumentiert?

Prüfung

WEG-rechtliche Vorprüfung

Beschlüsse, Abrechnungen, Fälligkeit, Eigentümerstellung, Kontenentwicklung und mögliche Einwendungen.

Außergerichtlich

Anwaltliche Geltendmachung

Klare Forderungsaufstellung, nachvollziehbare Begründung und strukturierte Kommunikation mit dem säumigen Eigentümer.

Gericht

Titulierung und Vertretung

Mahnbescheid oder Klage, Reaktion auf Einwendungen und weitere gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche.

Vollstreckung

Vollstreckungsmanagement

Weiterverfolgung titulierter Forderungen und Prüfung geeigneter Maßnahmen bis hin zur Immobiliarvollstreckung.

Was uns auszeichnet

Erfahrung, die
Struktur schafft.

WEG-Forderungen sind kein Nebenprodukt unserer Arbeit. Wir bearbeiten diese Fälle regelmäßig und verbinden anwaltliche Prüfung mit einem eingespielten, digital organisierten Ablauf.

Regelmäßig mit WEG-Forderungen befasst

Langjährige Erfahrung im Umgang mit Hausgeldrückständen, Sonderumlagen, Titulierung und anschließender Vollstreckung.

Vollständig digital organisiert

Unterlagen, Rückfragen und Statusinformationen lassen sich strukturiert und ohne unnötige Medienbrüche bearbeiten.

Bewährte rechtliche Arbeitsmittel

Für wiederkehrende Verfahrensschritte stehen eigene, regelmäßig eingesetzte und fortlaufend gepflegte Anträge und Arbeitshilfen zur Verfügung – etwa für die Zwangssicherungshypothek.

Wesentliche Schritte zeitnah mitgeteilt

Verwaltung und Gemeinschaft erhalten zeitnah eine verständliche Rückmeldung, sobald sich im Mandat ein wesentlicher neuer Stand ergibt.

Effizient vorbereitet, realistisch eingeordnet: Bei vollständigen Unterlagen können reguläre Fälle häufig binnen kurzer Zeit geprüft und für die nächste Maßnahme vorbereitet werden. Wie schnell eine Zahlung, ein Titel oder eine Vollstreckungsmaßnahme tatsächlich erreicht wird, hängt jedoch von der Akte, dem Verhalten des Schuldners und den zuständigen Stellen ab. Eine Garantie für die Realisierung der Forderung wird nicht übernommen.

Erster Kontakt

Kurz
vorprüfen.
Dann
entscheiden.

Schildern Sie den Fall in den Grundzügen. Die Voranfrage ersetzt keine Mandatsannahme; sie hilft, die richtigen Unterlagen und den nächsten sinnvollen Schritt zu bestimmen.

+Gemeinschaft und Verwaltung
+Art und Höhe des Rückstands
+Beschluss, Abrechnung oder vorhandener Titel
+Aktueller Stand und gewünschtes Ziel
Mandat voranfragen ca. 2 Minuten

Zum Beispiel beschlossener Wirtschaftsplan, Beschluss über die Sonderumlage mit Berechnung, Abrechnung oder vorhandener Titel.

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